Privates Baurecht
Im Baurecht sind wir überwiegend für Bauunternehmer tätig. Es handelt sich hierbei um ein ausgesprochen anspruchsvolles und umfangreiches Rechtsgebiet.
Unsere Tätigkeit für Sie umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Vertragsgestaltung
Individuelle Gestaltung der für die Durchführung eines Bauvorhabens notwendigen Vertragswerke wie beispielsweise Hauptunternehmerverträge, Bauträgerverträge und Nachunternehmerverträge.
Sofern notwendig gestalten wir im Team Gesellschaftsverträge für Arbeitsgemeinschaften im Baubereich.
Ihr Vorteil:
- Vermeidung kostenintensiver Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit der Abnahme, Mängelgewährleistungsansprüche, geltend gemachte Vertragsstrafen etc.
- Effektives Nachtragsmanagement.
- Verbesserung Ihrer Verhandlungsposition.
Abnahme
An keinen anderen Vorgang knüpfen sich weitreichendere Rechtsfolgen als an die Abnahme. Dieser Bedeutung werden wir mit folgenden Beratungsleistungen gerecht.
- Gestaltung der vertraglichen Grundlagen zur Abnahme
- Unterstützung Ihrer Geschäftsführung und der Bauleiter im Rahmen der Abnahme, ggf. direkt vor Ort am Bauvorhaben
- Unterstützung der Geschäftsführung bei Verhandlungen über die Abnahme
- Kommunikation mit Sachverständigen
- Erstellung von Bauleiterleitfäden hinsichtlich der Durchführung der Abnahme
- Ablaufoptimierung und Beweissicherung
Gewährleistungszeit
In der Phase der Gewährleistungszeit begleiten wir das Bauvorhaben weiter. Bei Bauunternehmen ist selten die Auftragslage das unternehmerische Problem, häufig aber die Liquidität. Die Liquidität wird maßgeblich beeinflusst durch die Zahlungsmoral der Auftraggeber. Diese wird um so schlechter, desto mehr der Auftraggeber glaubt, aufgrund von behaupteten Mängeln Zurückbehaltungsrechte und Sicherheitseinbehalte willkürlich geltend machen zu können.
Dies müssen Sie nicht hinnehmen. Bei einer optimalen vertraglichen Gestaltung, und bei konsequenter Durchsetzung Ihrer Rechte, entstehen diese Probleme oftmals erst gar nicht oder können leichter bzw. schneller in Ihrem Interesse gelöst werden.
Schulung
Wir vertreten überwiegend Bauunternehmer.
Ihre Probleme sind uns bekannt. Auch wissen wir, dass die Theorie oft fordert was in der Baupraxis kaum zu erfüllen ist.
Wir veranstalten daher regelmäßig Vorträge für unsere Mandanten, und führen auch in-house-Schulungen vor Ort bei unseren Mandanten durch. In diesem Zusammenhang schulen wir insbesondere Bauleiter und für den Bauablauf Verantwortliche.
In individuellen regelmäßigen Terminen informieren wir die Geschäftsleitung persönlich über neueste Entwicklungen im Baurecht.
Bauprozesse
Wir führen Bauprozesse.
Sie dürfen uns gerne beim Wort nehmen.
Bauprozesse sind langwierig und fordern einerseits ein hohes Durchhaltevermögen, andererseits anwaltliches Können und insbesondere eine hohe Präzision der Arbeit.
Bauprozesse, insbesondere aber selbständige Beweisverfahren, verleiten dazu, diese Verfahren lediglich zu verwalten. Dies wird weder Ihren Interessen noch unseren Ansprüchen an unsere Arbeit gerecht.
Wir greifen hierbei in persönlicher und fachlicher Hinsicht auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz und die durch den Fachanwaltstitel dokumentierte besondere Qualifikation, in technischer Hinsicht auf modernste Urteilsdatenbanken, wie beispielsweise IBR-online, zurück.
Solange dies erfolgversprechend erscheint, versuchen wir auch im laufenden Rechtsstreit noch alternative Konfliktlösungsstrategien einzusetzen wie beispielsweise die gerichtliche Mediation oder die Vereinbarung und Durchführung von Schiedsgutachterabreden, Schiedsgerichtsabreden, etc..
Bauprojektmanagement
Als besonderen Service bieten wir ein von uns entwickeltes juristisches Bauprojektmanagement an. Hierbei begleiten wir ein Bauprojekt von dessen Entwicklung bis zu dessen Abschluß. Über das gesamte Projekt hinweg behalten Sie immer nur einen anwaltlichen Ansprechpartner. Dies gewährleistet minimalen Informationsverlust und maximale Effizienz.
Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.